Properties International Mallorca : Inmobilien anbieteneigenschaft für Verkauf in Puerto Alcudia, Alcudia, Puerto Pollensa, Pollensa und über NordMallorca (Majorca)Properties in Majorca - Immobilien auf Mallorca - Propiedades en Mallorca

Inmobilien anbieteneigenschaft für Verkauf in Puerto Alcudia, Alcudia, Puerto Pollensa, Pollensa und über NordMallorca (Majorca)Properties in Majorca - Immobilien auf Mallorca - Propiedades en Mallorca

Properties International Mallorca : Finanzielle Angelegenheiten Mallorca

4. Finanzielle Angelegenheiten

Finanzielle Angelegenheiten Mallorca

Testamente

Es ist ratsam, ein gesondertes spanisches Testament ausschliesslich für Ihr spanisches Vermögen aufzusetzen, um Ihren Erben im Falle Ihres Todes ein zeitaufwendiges und teures gerichtliches Verfahren zu ersparen. Weiterhin ist es die einzige Möglichkeit, die Anwendung spanischer Erbschaftsgesetze zu umgehen, die festlegen, auf welche Weise der Besitz einer Person, ohne Rücksicht auf ihre Wünsche, aufgeteilt werden muss. Falls Sie sich dazu entschlossen haben, kein spanisches Testament aufzusetzen, aber bereits ein Testament in Deutschland existiert, wird ihr spanischer Besitz mit einbezogen. Es ist allerdings nicht nur ein sehr zeitaufwendiges und teures Unterfangen, das deutsche Testament durch das spanische System hindurchzusetzen, sondern auch der vielleicht wichtigste Umstand, dass es der gerichtlichen Schweigepflicht unterworfen ist.

Ein Anwalt / Gestor kann Ihnen bei der Aufstellung Ihres spanischen Testaments helfen und wird Sie gern zum Notariatsbüro begleiten, in dessen Anwesenheit das Testament unterschrieben werden muss, damit es rechtskräftig wird. Ihr Testament wird daraufhin im Spanischen Testamentsamt in Madrid registriert, wo es bis zu Ihrem Tode verbleibt.
Ihr Repräsentant von “Properties International” kann für Sie eine Vereinbarung zur Unterzeichnung Ihres Testaments beim ansässigen Notar treffen.

Erbschaftssteuer

Ihr Testament über Ihre Immobilie ist an eine spanische Erbschaftssteuer gebunden, soweit Sie im Falle Ihres Todes Eigentümer einer Immobilie in Spanien sind. Erbschaftssteuer ist ein sehr kompliziertes Unternehmen in Spanien und die Höhe der Steuer hängt einmal vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Nutzniesser ab als auch vom Betrag, der vermacht wurde. Nach spanischem Recht sind alle Kinder obligatorische Erben. Steuerfreie Gelder werden gewissen Nutzniessern zugestanden, wobei näherstehenden Verwandten höhere Summen bewilligt werden. Die Standard-Summe beträgt normalerweise 16.000 €, es sei denn, minderjährige Kinder erben und somit ist der Steuerfreibetrag höher. Sie sollten wissen, dass ein Vermächtnis an nicht verwandte Personen ausgesprochen höhere Erbschaftssteuern in Spanien mit sich führt, da es im allgemeinen gefördert wird, ein Familienmitglied als Erben einzusetzen. Dies sollten Sie besonders beachten, falls es sich bei Ihnen um ein unverheiratetes Paar handelt.

Beachten Sie bitte, dass einige spanische Provinzen dieses etwas rauhe Gesetz verändert haben, indem sie es ermöglichten, dass sich unverheiratete Paare bei entsprechenden Behörden registrieren lassen können, so dass ihnen die gleichen Freistellungen wie einem verheiratetem Paar zustehen. Wir von “Properties International” raten Ihnen erneut, auch bei diesem Thema den Rat eines Anwaltes oder Rechnungsführers einzuholen, denn die Gesetze sind ziemlich kompliziert und schwer zu verstehen.