Properties International Mallorca : Inmobilien anbieteneigenschaft für Verkauf in Puerto Alcudia, Alcudia, Puerto Pollensa, Pollensa und über NordMallorca (Majorca)Properties in Majorca - Immobilien auf Mallorca - Propiedades en Mallorca

Inmobilien anbieteneigenschaft für Verkauf in Puerto Alcudia, Alcudia, Puerto Pollensa, Pollensa und über NordMallorca (Majorca)Properties in Majorca - Immobilien auf Mallorca - Propiedades en Mallorca

Properties International Mallorca : Nach dem Abschluss Mallorca

3. Nach dem Abschluss

Nach dem Abschluss Mallorca

Besitz des neuen Zuhauses

Nachdem Sie Ihren Kauf vollendet haben, gibt es natürlich einige laufende Kosten, die mit dem Besitz Ihrer neuen Immobilie zusammenhängen. Wir haben einige dieser fortlaufenden Kosten für Sie zusammengestellt, die eventuell auf Sie zukommen können :

Gemeinschaftskosten

Immobilien, die sich in der Entwickung befinden und in Spanien allgemein als “Urbanisationen” bezeichnet werden, teilen sich meist die Kosten der Gemeinschaftsanlage wie Garten oder auch Dienstleistungen wie zum Beispiel einen Hausverwalter. Diese Dienstleistungen werden von der Eigentümergemeinschaft (“Comunidad de Proprietarios”) verwaltet und bezahlt.

Die Eigentümergemeinschaft wird in Form einer Gesellschaft geführt, in der alle Eigentümer Mitglieder sind und deren Arbeitsweise einer Hausgemeinschaft in Deutschland entspricht. Die Eigentümer-gemeinschaft entscheidet im Kollektiv, welche Regeln in der Urbanisation zu befolgen sind, ob Haustiere erlaubt sind und zu welcher Zeit der Pool genutzt werden kann. Als Immobilien-Eigentümer sind Sie Teilhaber dieser Gesellschaft und haben bei anstehenden Themen volles Mitspracherecht. Aber ebenso haben Sie Ihren Beitrag der Gemeinschaftskosten zu tragen. Die jährlichen Gemeinschaftskosten sollten von rund 600,-€ für ein kleines Appartement bis 4000,-€ für eine grosse Villa in einem Luxus-Wohnviertel mit vielen Dienstleistungen betragen
Die Gemeinschaft wählt normalerweise einen Verwalter und Präsidenten, die sich um die alltäglichen Belange der Gemeinschaft kümmern und Gemeinschaftssitzungen einberufen, um wichtige Themen zu diskutieren, die unter Betracht gezogen werden müssen. Sollten Sie besorgt sein, dass Sie an diesen Versammlungen nicht teilnehmen können, ist es in Spanien möglich, einen Vertreter zu benennen, der in Ihrem Auftrag handelt. Wenden Sie sich an Ihren Immobilien-Agenten von “Properites International” und wir werden uns darum kümmern.

Dem Immobilien-Besitzer angerechnete Einkommenssteuer (Impuesto Sobre la Renta)

Viele Steuern werden in Spanien in bezug auf den steuerpflichtigen Wert (valor catastral) der Immobilie berechnet, welcher vom Finanzamt festgelegt und alle 10 Jahre überarbeitet wird. Der”valor catastral” ist normalerweise beträchtlich geringer als der Kauf-/Verkaufspreis der Immobilie. Die dem Immobilien-Besitzer angerechnete Einkommenssteuer (POIIT) ist fällig, wenn die Immobilie für persönlichen Bedarf genutzt und nicht vermietet wird. Sie wird berechnet, indem 2% des ”valor catastral” angerechnet werden (auf 1% reduziert, wenn die Immobilie nach 1994 überarbeitet wurde), um ein fiktives Einkommen zu erhalten. Die Steuerrate für “Nicht-Residente” beträgt 25%. Sollte die Immobilie Ihr einziges Zuhause auf der Welt sein, sind Sie von der Zahlung dieser Steuer (POIIT) ausgenommen. Andererseits wird Ihre Einkommensteuer auf 25% Ihres reellen Miet-Einkommens verpflichtend berechnet, sollten Sie die Immobilie vermieten.

Vermögenssteuer (Impuesto Extraordinario Sobre el Patrimonio)

Diese Steuer bezieht sich auf Ihr gesamtes Vermögen in Spanien. Falls Ihr einziges Vermögen in Spanien die Immobilie ist, wird die Höhe der Steuer in bezug auf die angegebene Summe in der Eigentums-urkunde berechnet. Für “Nicht-Residente” richtet sich dieser Betrag nach dem jeweiligen Wert der Immobilie in Spanien. Er ist jedoch ausgesprochen niedrig. Zum Beispiel, sollte Ihr Vermögen 167,129 Euro in Spanien wert sein, beträgt die Steuer 334 Euro, sollte es 334,253 Euro wert sein, beläuft sich die Höhe der Steuer auf 836 Euros (Angaben 2003 ). Sollten 2 oder mehrere Titelhalter angegeben sein, entspricht Ihr Vermögen dem jeweiligen Anteil an der Immobilie.

IBI & Müllsteuer

Das ist die spanische Gemeindesteuer. Bei neuen Immobilien kann es bis zu zwei Jahren dauern, bis die zuständigen Behörden die Rechnungen ausgestellt haben, die nicht zurückdatiert werden. Diese Steuer wird ebenfalls in bezug auf den in Grundbuch eingetragenen Wert berechnet. So werden zum Beispiel für ein 2-Zimmer-Appartement auf Mallorca rund 300-€ an Immobilien- und Müllsteuern anfallen.

Versicherung

Wie zum Beispiel in Deutschland, sollten Sie auch hier in Betracht ziehen, Ihre spanische Immobilie und deren Hausrat zu versichern. Normalerweise bietet die Gemeinschaft eine Grundversicherung für das Gebäude, es kann jedoch sein, dass Sie diese erhöhen möchten, sollte der Betrag sehr niedrig sein. Es ist ebenfalls empfehlenswert, sowohl Ihren Hausrat zu versichern als auch eine Haftpflichtversicherung aufzunehmen, besonders wenn Sie Ihre Immobilie vermieten. Sollten Sie für die Finanzierung Ihrer Immobilie eine Hypothek aufnehmen, wird die Bank automatisch eine Versicherung abschliessen. Lassen Sie sich von Ihrer Bank bestätigen, was genau diese Versicherung abdeckt oder ob es notwendig ist, eine weitere aufzunehmen !

Allgemeiner Hinweis

Bei all den oben genannten, anlaufenden Kosten und Steuern sowie allenVersorgungskosten ist es empfehlenswert, diese per Bankeinzug von Ihrem spanischen Konto zu bezahlen. Wenn Sie sich die Mühe ersparen wollen, selbst die Abbuchungen zu organisieren oder sich bei den entsprechenden Behörden registrieren zu lassen, werden Ihnen Ihr Anwalt / Rechnungsführer oder Ihr Repräsentant von „Properties International“ gern dabei helfen.