Properties International Mallorca : Inmobilien anbieteneigenschaft für Verkauf in Puerto Alcudia, Alcudia, Puerto Pollensa, Pollensa und über NordMallorca (Majorca)Properties in Majorca - Immobilien auf Mallorca - Propiedades en Mallorca

Inmobilien anbieteneigenschaft für Verkauf in Puerto Alcudia, Alcudia, Puerto Pollensa, Pollensa und über NordMallorca (Majorca)Properties in Majorca - Immobilien auf Mallorca - Propiedades en Mallorca

Properties International Mallorca : Der Verkaufprozess Mallorca

2. Der Verkaufprozess

Der Verkaufprozess Mallorca

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen wollen, ist der grundlegende Prozessablauf natürlich gleich einem Kauf.

Ausschlaggebend sollte für Sie sein, einen Immobilien-Agenten zu wählen, dem Sie Vertrauen schenken und danach sicherzustellen, dass Kommissionstrukturen der Agentur gut verstanden wurden. Nachdem der Verkauf beschlossen wurde, müssen Sie folgende Unterlagen übergeben, damit der Immobilien-Agent den Verkaufsprozess so schnell wie möglich abwickeln kann :

  • das Original der Escritura Pública (Eigentumsurkunde)
  • Kopien Ihrer letzten Zahlung der Stadtabgaben / Müllsteuer
  • Kopien Ihrer letzten Versorgungs-Rechnungen (Wasser, Gas, Strom)
  • Kopie Ihrer Hausgemeinschafts-Satzungen mit dem Namen und der Adresse des Verwalters der Hausgemeinschaft
  • Kopie Ihrer letzten Hausgemeinschaftsrechnung
  • Inventurliste jeglicher im Verkauf enthaltenen Möbel
  • Wenn Sie als „resident“ in Spanien angemeldet und somit nicht an die 5%-Einbehaltung gebunden sind (siehe unten), eine Kopie Ihrer neuesten Einkommens-Steuererklärung

5% Einbehaltung

Sollten Sie Nicht-Resident in Spanien sein, muss der Käufer bei Abschluss 5% des erklärten Kaufpreises zurückbehalten und den Finanzbehörden (“hacienda” genannt) wegen jeglichen Steuern, die noch offen sind, wie zum Beispiel die verbindliche Kapitalertragssteuer (siehe unten), bezahlen. Sollte allerdings die Summe Ihrer verbindlichen Kapitalertragssteuern weniger als die 5% Einbehaltung betragen, können Sie nach dem Abschluss innerhalb von 30 Tagen das Steuer-Formular 212 ausfüllen und vorlegen, um einen Antrag auf Rückvergütung des Differenzbetrages zu stellen. Die Rückerstattung sollte innerhalb von 90 Tagen nach Einreichen des ausgefüllten Formulares geschehen. Im Falle, dass die Summe Ihrer verbindlichen Kapitalertragssteuer 5% des erklärten Kaufpreises übersteigt, müssen Sie ebenfalls das Formular 212 ausfüllen, dies beim Finanzamt einreichen und die Differenz innerhalb von 30 Tagen nach dem Verkauf bezahlen. Es ist empfehlenswert, dass Sie sich bei einem ansässigen Rechnungsführer Rat holen, um sicherzugehen, dass alle entsprechenden Steuern bezahlt wurden. Er wird Ihnen auch Sicherheit geben, dass Sie nicht zuviel bezahlen !

Plus Valía

Bitte sehen Sie dazu auch den Abschnitt “Kosten, Gebühren und Steuern“. Diese Steuer wird normalerweise vom Verkäufer bezahlt, aber auf Mallorca einigt man sich oft darauf, dass der Käufer diese Kosten übernimmt, wobei die Summe einige hundert Euro beträgt. Ihr Immobilien-Agent kann herausfinden, wie hoch genau der „Plus Valia“-Betrag ist, indem er die Eigentumsurkunde zum Rathaus bringt.

Kapitalertragssteuer

Sie sind dazu verpflichtet, Kapitalertragssteuer von Ihrem Reingewinn zu bezahlen. Ihr Reingewinn wird berechnet, indem man vom Verkaufspreis (i) die Verkaufskosten, (ii) den Ausgangspreis, für den Sie selbst die Immobilie erwarben, (iii) alle anfallenden Kosten und Gebühren, die der Kauf und Verkauf der Immobilie mit sich brachten, und (iv) der gesetzliche Inflations-Freibetrag abgezogen werden.

Nicht-Residenten werden mit einem Pauschalbetrag von 35% besteuert, Residenten in einer Höhe von 15%. Als Spanien-Resident sind Sie von der Zahlung der Kapitalertragssteuer befreit, wenn die verkaufte Immobilie Ihre einzige oder Haupt-Immobilie ist und Sie innerhalb von 2 Jahren nach Verkauf eine andere Immobilie für den gleichen Wert oder höher erwerben. Sollte die Immobilie, die Sie in den nächsten 2 Jahren nach dem Verkauf weniger wert sein als Ihr Reingewinn, ist die Steuerermässigung dementsprechend zugemessen. Es wird erneut empfohlen, auch hier die Hilfe eines Rechnungsführers in Anspruch zu nehmen, denn jeder Kauf oder Verkauf ist ein Einzelfall. Sie können mit gewissen Rechnungen herausfinden, wie hoch Ihre zu bezahlende Steuer sein wird, wenn Sie zum Beispiel eine Renovierung oder Verbesserung Ihrer Immobilie vorgenommen haben, was eine Werterhöhung mit sich bringt.